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Die amtliche Prüfnummer Die amtliche Prüfnummer

Die Kennkarte des Qualitätsweines ist die "AP-Nr.". Nach einer differenzierten "Drei-Stufen-Prüfung" - Lese-, Analyse- und Sinnenprüfung - und Erreichen der vorgeschriebenen Mindestpunktzahl, erhält der Erzeuger die AP-Nummer = kontrollierte Qualität. Voraussetzungen für die Erteilung der Prüfungsnummerist, daß
  • die verwendeten Weintrauben ausschließlich von geeigneten (empfohlenen oder zugelassenen) Rebsorten der Art "vitis vinifera" stammen.
  • die verwendeten Weintrauben in einem einzigen "bestimmten Anbaugebiet" geernetet und grundsätzlich in dem betreffenden bestimmten Anbaugebiet zu Qualitätswein verarbeitet worden sind.
  • der aus den verwendeten Weintrauben gewonnene Most mindestens das von den weinbau-treibenden Ländern für jedes bestimmte Anbaugebiet und für jede Rebsorte festgesetzten natürlichen Mindestalkoholgehalt aufgewiesen hat.
  • Der vorhandene Alkoholgehalt mindestens 7,0 % Vol. = 56 g/l beträgt und der Wein einen Mindestgesamtalkoholgehalt von 9,0 % Vol. = 71 g/l aufweist.
  • konzentrierter Traubenmost bzw. rektifiziertes Traubenmostkonzentrat nicht zugesetzt und eine Konzentrierung nicht vorgenommen worden ist.
  • der Wein in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern und bei Angabe einer Rebsorte für diese Rebsorte typisch ist.
  • der Wein im übrigen den weinrechtlichen Bestimmungen entspricht.
Die Zahlenkombination enthält die Betriebs- und Weinnummer.
Als Beispiel die verschlüsselte Prüfungsnummer eines Saarweines
  • 3 = Ort der Prüfstelle = Trier
  • 551 = Ort des Erzeugers = Saarburg
  • 025 = Erzeugerbetrieb = Weingut Hein-Schultheis
  • 04 = geprüfte Partie
  • 04 = Prüfungsjahr (2004)

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